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Fehlerhafte Vertragsgrundlage bei Gesellschaften
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Aufgaben:
1.) Unter welchen Voraussetzungen greift die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft?
2.) Welche Rechtsfolgen treten bei einer fehlerhaften Gesellschaft ein?
Lösungen:
1.) Voraussetzungen der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft:
a) Vorliegen eines fehlerhaften Gesellschaftervertrages
b) Die Gesellschaft muss in Vollzug gesetzt sein
c) Keine entgegenstehende Belange der Allgemeinheit oder einzelner schutzwürdiger Personen (z.B.: Verfolgung eines gesetzes- oder sittenwidrigen Zwecks oder Beteiligung eines Nichtvollgeschäftsfähigen an der Gesellschaft)
2.) Die Gesellschaft gilt für die Vergangenheit sowohl bezüglich des Innen- als auch des Außenverhältnisses als wirksam. Für die Zukunft ist die Gesellschaft aber vernichtbar.
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