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Zivilprozessrechtliche Bedeutung der Insolvenz
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Aufgaben:
1.) Insolvenzverfahren ist das gerichtliche Verfahren, in welchem durch Vollstreckung in das gesamte Vermögen des Insolvenzschuldners alle Gläubiger anteilig befriedigt werden sollen.
2.)
a) Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO
b) drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO – der darauf gestützte Antrag kann nur vom Schuldner gestellt werden.
c) Überschuldung § 19 InsO – grundsätzlich nur bei juristischen Personen.
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