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Rechtsformen



Aufgaben:

1.) Was sind die Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens?

2.) Was sind die Finanzierungsmöglichkeiten des Einzelunternehmens?

3.) Was sind Personengesellschaften?

4.) Was sind Kapitalgesellschaften?

5.) Was ist eine GbR?

6.) Nennen Sie jeweils die Vor- und Nachteile der GbR?

7.) Was versteht man unter der OHG? Nennen Sie Merkmale!

8.) Was ist der Unterschied der KG zur OHG?

9.) Was sind die wesentlichen Merkmale der AG und der GmbH hinsichtlich der Kapitalaufbringung, der Haftung und der Geschäftsleitung?

10.) Von welchen Kriterien hängt die Wahl der Rechtsform einer Unternehmung ab?


Lösungen:

1.) Die Einzelunternehmung ist ein Gewerbebetrieb, dessen Eigenkapital von einer Person aufgebracht wird, die das Unternehmen verantwortlich leitet und das Risiko allein trägt. Daraus ergeben sich Vor- und Nachteile:

Vorteile:
 Unternehmer kann frei und rasch entscheiden
 schnelle Entscheidungen (keine Abstimmung mit anderen Gesellschaftern notwendig)
 keine Streitigkeiten bei der Unternehmensführung
 geringe Gründungsformalitäten und Gründungskosten

Nachteile:
 alleiniges Risiko, da alleinige Haftung
 begrenzte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten
 starke Arbeitsbelastung
 Inhaber benötigt Fachkompetenz in allen Bereichen der Unternehmensführung

2.) Die Finanzierung erfolgt zum einen durch Einlagen des Inhabers aus seinem Privatvermögen, durch Kreditaufnahme oder durch Aufnahme von Stillen Gesellschaftern. Die Kreditaufnahme hängt von der Kreditwürdigkeit des Inhabers ab und ist an diese gebunden. Grundsätzlich sind die Finanzierungsmöglichkeiten eher beschränkt.

3.) Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss mehrer Personen, die einen gemeinsames Unternehmensziel verfolgen. Im Unterschied zur Kapitalgesellschaft sind die Gesellschafter selbst Träger aller Rechte und Pflichten (Haftung etc.) des Unternehmens. Das Unternehmen hat also keine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person).

4.) Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die unabhängig von ihren Mitgliedern im Rechtsverkehr auftritt. Sie wird erst mit Eintragung ins Handelsregister als juristische Person existent.

5.) Bei der GbR handelt es sich um einen vertraglichen Zusammenschluss mehrerer Gesellschafter zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (Gesetzliche Grundlage: §§ 705-740 BGB). Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht möglich. Zur Gründung sind mindestens zwei Personen nötig, dabei kann es sich um natürliche oder juristische Personen oder auch um andere nicht rechtsfähige Personenvereinigungen handeln. Bleibt nur noch ein Gesellschafter übrig, löst sich die GbR automatisch auf. Zweck der Gründung einer GbR ist das gemeinsame Streben nach wirtschaftlichem Erfolg (Handelsgewerbe sind jedoch ausgeschlossen). Ist der Zweck dauernd, handelt es sich um eine Dauergesellschaft, ist er vorübergehend, handelt es sich um eine Gelegenheitsgesellschaft.

6.) Vorteile:
• Großflächige Anwendbarkeit
• Kein Mindestkapital
• Hohe Gestaltungsfreiheit
• Haftungsbeschränkung möglich
• (Im Geschäftsverkehr ausdrücklicher Hinweis)
• Kein Registerzwang, daher flexible Anpassung des Gesellschaftsvertrages möglich

Nachteile:
• Gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter
• Grundsätzlich volle persönliche Haftung der Gesellschafter
• Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart, gelten die gesetzlichen Vorschriften
• Notwendigkeit von gegenseitigem Vertrauen der Gesellschafter
• Nach Tod/Kündigung eines Gesellschafters muss die GbR aufgelöst werden

7.) Die OHG ist die vertragliche Vereinigung von zwei oder mehr Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma mit unbeschränkter Haftung.

Wichtigste Merkmale:
 Personengesellschaft
 Handelsgewerbe muss vorliegen
 Mindestens zwei Gesellschafter
 Unbeschränkte Haftung (auch mit dem Privatvermögen)

8.) Die Kommanditgesellschaft ist ebenfalls eine Personengesellschaft. Für die vollhaftenden Komplementäre gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für die Gesellschafter der OHG. Ihr ist es jedoch möglich, Gesellschafter aufzunehmen, deren Haftung beschränkt ist (sog. Kommanditisten), was die Finanzierung durch Eigenkapital erleichtert.

9.) Das Eigenkapital der GmbH wird durch Stammeinlagen der Gesellschafter erbracht. Im Gegenteil zur AG werden diese Anteile am Stammkapital nicht an der Börse gehandelt. Gemeinsam ist beiden Formen, dass für die Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Bei der GmbH haftet also der Gesellschafter mit seiner Stammeinlage, bei der AG der Aktionär mit seinen Aktien. Bei der AG wird der Vorstand auf max. fünf Jahre bestellt, bei der GmbH ist die Geschäftsführung ohne ein gesetzliches Limit zur Leitung bestellt.

10.) Die Wahl der geeigneten Rechtsform hängt von folgenden Kriterien ab:
 Kapital
 Haftung
 Zahl der Personen
 Zweck
 Gewinnverteilung
 Steuern
 Publizitätspflicht
 Gründungskosten
 Rechtspersönlichkeit
 Unternehmensführung



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