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Preisgestaltung



Aufgaben:

1.) Welche Formen der vertikalen Preispolitik kennen Sie und in welchen Bereichen lässt sich eine Preisdifferenzierung realisieren?

2.) Nennen Sie die vier möglichen Strategien der Preissetzung bei der Einführung neuer Produkte auf dem Markt!

3.) Was beinhaltet der Begriff Konditionenpolitik und was versteht man unter Zahlungskonditionen?

4.) Was verstehen Sie unter einem Rabatt? Nennen Sie die vier Ihnen vorgestellten Rabattformen!

5.) Was ist das besondere an einem Listungsrabatt?

6.) Was verstehen Sie unter einem Bonus?

7.) Definieren Sie die Begriffe Skonto und Kredit und nennen Sie die wichtigsten Kreditformen!


Lösungen:

1.) Die vertikale Preispolitik unterscheidet die Begriffe Preisbindung und Preisempfehlung. Die Preisbindung findet man heute jedoch nur noch bei Verlagserzeugnissen, während die Preisempfehlung eine Orientierungshilfe für die Preissetzung des Handels darstellt, an die sich der Handel aber nicht ganz genau halten muss. Bei der Preisdifferenzierung unterscheidet man eine räumliche, zeitliche, sachliche und eine abnehmerorientierte Differenzierung.

2.) Bei der Neuprodukteinführung hat der Anbieter die Möglichkeiten der Marktabschöpfung, der Konkurrenzvermeidung, der Markteindringung und der temporären Sonderangebote.

3.) In der Konditionenpolitik werden die Liefer- und Zahlungsbedingungen, also die Zahlungskonditionen eines Geschäftes festgelegt. Dabei werden für vom Abnehmer als gleich empfundene Produkte mit unterschiedlichen Preisen versehen, die Konditionenpolitik ermöglicht also auch eine Preisdifferenzierung. Die Zahlungskonditionen bestehen aus zwei Teilen: Die Lieferbedingungen legen Lieferzeiten, Umtauschmöglichkeiten und andere durch die Lieferung entstehenden und möglichen Umstände fest. Die Zahlungsbedingungen reglementieren die Zahlungen selbst, setzen Zahlungsziele, Zahlungsweise, Rabattformen usw. fest.

4.) Unter einem Rabatt versteht man einen Preisnachlass auf einen auf einem Markt üblichen Preis eines Gutes. Man unterscheidet dabei je nach Art des gewährten Rabattes Mengenrabatte bei großer Abnahmemenge, Funktionsrabatte, bei denen der Käufer z.B. Lagerung und Warenpräsentation für den Hersteller übernimmt, Zeitrabatte innerhalb eines festgesteckten Zeitrahmens und den sog. Treuerabatt für immer wiederkehrende Kunden.

5.) Der Listungsrabatt wird einem Händler gewährt, wenn er ein Produkt überhaupt in sein Sortiment aufnimmt. Die Listung ist insbesondere bei neuen Produkten von enormer Wichtigkeit, da das Vorhandensein eines Produktes im Sortiment über den Erfolg oder den Misserfolg eines Produktes entscheidet. Die Listung ist insbesondere bei großen Handelsketten wichtig, da die kleinen Geschäfte immer mehr von den großen ausgeschaltet werden und es somit immer weniger Entscheidungsträger für die Zustimmung oder Ablehnung für die Aufnahme eines Produktes in das Sortiment gibt. Daher geben Hersteller oft Unsummen aus, damit ihr Produkt gelistet wird und damit es überhaupt eine Chance auf dem Markt bekommt.

6.) Ein Bonus ist ein sog. Dreingabesystem. Der Kunde erhält beim Kauf eines Produktes eine zusätzliche Leistung, den Bonus. Dies kann so aussehen, daß der Kunde z.B. zwei Produkte zum Preis von einem bekommt, oder er bekommt eine Produktprobe eines neuen Artikels einer Produktlinie gratis.

7.) Ein Skonto ist ebenso wie der Rabatt ein Preisnachlass, jedoch mit der Besonderheit, dass der Nachlass dadurch zustande kommt, dass der Kunde innerhalb einer gesetzten Zahlungsfrist seine Rechnung begleicht. Bleibt er innerhalb der Frist, kann er den Skontobetrag von seiner Rechnungssumme abziehen, wenn nicht muss er den vollen Rechnungsbetrag bezahlen. Von einem Kredit spricht man, wenn dem Kunden die Ware bzw. Geld gegen ein bestimmtes Zahlungsziel bzw. Rückzahlungsziel überlassen wird. Die klassische Form eines Kredits, die es schon seit Jahrhunderten gibt ist das "Anschreiben lassen", das in der heutigen Zeit durch die Kreditkarte ersetzt wird. Auch bei Raten- und Teilzahlungskäufen und beim Leasing wird dem Kunden ein Kredit eingeräumt. Die Möglichkeit, die Ware schon zu nutzen und erst später oder in Raten zu zahlen, lässt sich der Kredit- bzw. Leasinggeber durch einen Zins bezahlen, der bereits in die Raten mit einkalkuliert wird.



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